Haben wir Sie geködert?
Beim Spinnfischen in unseren Gewässern mit der Natur verschmelzen
Sie haben Ausdauer im Angelauswerfen und fischen gern an schönen Plätzchen? Dann ist Spinnfischen in Gerlos genau das Richtige für Sie. Am Stausee Durlaßboden und am Speicher Gmünd können Sie testen, ob Ihnen das Glück so hold ist wie einst Fischerpatron Petrus. An den Ufern mit tollem Bergblick oder auf einem Ruderboot mitten im See treffen Sie bestimmt auch den ein oder anderen Kollegen. Für Platzer-Gäste gibt es kostenlose Leihruderboote, alle anderen können sich im Seestüberl ein Ruderboot gegen Gebühr ausleihen.
Täglich an der Rezeption ab 7 Uhr erhältlich:
- Tageskarte: € 30 (4 Forellen, Mindestmaß 30 cm)
- Halbtageskarte: € 22 (ab 14.00 Uhr, 3 Forellen, Mindestmaß 30 cm)
- Jugendkarte: € 19 (3 Forellen, bis 14 Jahre, nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten)
- Kinder bis 10 Jahre dürfen in Begleitung eines Erwachsenen, der eine Tageskarte gelöst hat, kostenlos mitfischen
Das Auswerfen und Einholen ist wie ein intimes Gespräch mit dem Fluss.
Zusätzlich sind für Nicht-Mitglieder eine Tiroler Fischerkarte sowie die Bestätigung einer fachlichen Eignung erforderlich. Die Tiroler Fischerkarte kann für 14 Tage (€ 25) direkt bei uns oder für ein ganzes Jahr (€ 50) bei der Bezirkshauptmannschaft Schwaz erworben werden.
- Maden: € 4,5
- Ruderboot (im Seestüberl erhältlich und dort reservierbar) ganztags: € 15
- Ruderboot halbtags ab 14.00 Uhr: € 8
Regeln und Bestimmungen
- Gefischt werden darf ab Erwerb der Karte bis Einbruch der Dunkelheit.
- Erlaubt sind alle Kunstköder, Systeme und Bienenmaden, aber keine lebenden Köderfische.
- Drillings- oder Zwillingshaken sind verboten.
- Jeder Fischer hat geeignetes Gerät (Zange, Löseschere) mitzuführen, um gehackte Fische vorsichtig auszuhängen und ggf. schonend zurückzusetzen (bei zu geringer Größe).
- Fische dürfen niemals mit trockenen Händen angefasst oder auf trockenem Untergrund ausgelöst werden.
- Sobald der Fischer im Besitz der erlaubten Anzahl von Fischen ist, hat er das Angeln einzustellen.
- Der Angelplatz ist sauber zu hinterlassen.
- Bei Kontrolle durch einen Aufsichtsfischer oder einer von uns beauftragten Person hat der Fischer seine Fischereierlaubnis und die gefangenen Fische vorzuweisen.
- Alle entnommenen Fische sind sofort im Fangverzeichnis einzutragen.